Im Wachgewerbe arbeiten

Wenn Sie als Sicherheitsfachkraft arbeiten möchten, ist eine Bewachungserlaubnis Voraussetzung. Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn Sie die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO bestanden haben.

Die TERTIA Offenbach bietet Kurse zur Vorbereitung auf diese IHK-Prüfung an.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.