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TERTIA Bremen-Mitte

Bürgermeister-Smidt-Straße 55

Teilqualifizierung Fachkraft für Lagerlogistik – TQ 1 + Deutsch für den Beruf

Beginn der Maßnahme: 19.04.2023

Beschreibung

Kombi-Angebot für alle, die sich in der deutschen Sprache (noch) nicht sicher fühlen. Vor der ersten Teilqualifizierung "Waren annehmen" der Fachkraft für Lagerlogistik nehmen Sie an einem Sprachkurs teil, in dem Ihnen die wichtigsten Sprachkenntnisse für den Beruf vermittelt werden.


Kursinhalte

Deutsch für den Beruf

Für den Kurs mit dem Zielniveau B1 sollten Sie über Sprachkenntnisse in A2 verfügen. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die entsprechenden Kenntnisse für das Berufsleben.

Dauer: 3 Monate (63 Tage in Vollzeit)

Mehr Informationen zu "Deutsch für den Beruf"


TQ 1 der "Fachkraft für Lagerlogistik": Waren annehmen

  • Waren annehmen
  • Waren entladen, kontrollieren und erfassen

Dauer: 3 Monate. Das TQ-Modul enthält neben einer Theoriephase im Umfang von 2 Monaten (42 Tage) auch eine Praxisphase im Betrieb von einem Monat (19 Tage).

Zum Ende finden eine schriftliche und eine praktische Kompetenzfeststellung statt, auf die Sie von unserem erfahrenen Personal umfassend vorbereitet werden. Sie haben zudem die Möglichkeit den Staplerschein zu erwerben. Der Sprachkurs wird gegebenenfalls mit einer telc-Prüfung abgeschlossen.

Mehr Informationen zu "MY•TQ - Fachkraft für Lagerlogistik"


Kurszeiten und Starttermine

Kurszeiten

Vollzeit: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

Starttermine

Die Kurse starten regelmäßig. Nächster Starttermin: 22.06.2023

Die Gesamtdauer (Sprachkurs und TQ) beträgt insgesamt 6 Monate.


Über MY•TQ Fachkraft für Lagerlogistik

Die MY•TQ Fachkraft für Lagerlogistik beinhaltet insgesamt 7 Module mit kombinierten Theorie- und Praxisphasen. Informationen zu dem gesamten Angebot mit allen Modulen erhalten Sie hier:

MY•TQ - Fachkraft für Lagerlogistik


Über TOBi-Campus

Die Weiterbildung findet in unserem TERTIA Online Bildungs-Campus statt. Sie können somit an jeder TERTIA-Niederlassung teilnehmen. Wir stellen Ihnen dafür in unseren Räumen einen Computer-Arbeitsplatz inkl. Headset zur Verfügung.

Der Unterricht findet im virtuellen Klassenzimmer (BigBlueButton) statt. Für selbstgesteuerte Lernphasen werden den Kursteilnehmern zudem Lernmaterialien über das Lernmanagementsystem ILIAS bereitgestellt. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen zusätzlich vor Ort Ihr TERTIA-Bildungsbegleiter zur Seite.

Kontakt

Bürgermeister-Smidt-Straße 55

Gib hier deine Überschrift ein

Herr Matthias Viecens
+49 421 52632-780

Informationen zur Maßnahme

Art der Maßnahme: Weiterbildung
Veranstaltungsform: Digitales Lernen
Förderung: Bildungsgutschein, weitere Förderungsmöglichkeiten (z.B. QCG)
Teilnahmezeiten: Vollzeit
Kostenträger: Agentur für Arbeit, Jobcenter

Kontaktformular

Häufig gestellte Fragen

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) können Sie sich ganz individuell bei Ihrem Weg in Arbeit unterstützen lassen.

Der Gutschein kann für zwei unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten eingesetzt werden:

1. AVGS für Coaching, Beratung oder Kurzqualifizierung (AVGS MAT)

Sie können einen AVGS nutzen, um sich selbst optimal auf eine Arbeitsaufnahme vorzubereiten. Der AVGS gibt Ziel und maximale Dauer des Coachings bzw. der Qualifizierung an. Sie können aus dem Angebot der zertifizierten Arbeitsmarktdienstleister – z.B. TERTIA – die für Sie passende Leistung auswählen. Auch ein 1:1 Coaching ist möglich. Voraussetzung: Das Coaching oder die Qualifizierung ist durch eine fachkundige Stelle zertifiziert. Die Zertifizierung von TERTIA finden Sie auf unserer Startseite.

Wenn Sie einen AVGS bei TERTIA einlösen möchten, können Sie sich zunächst über die Standortsuche eine Niederlassung in Ihrer Nähe auswählen. Auf der Seite der Niederlassung finden Sie das jeweilige Angebot. Wenn Sie nichts passendes finden, beraten wir Sie auch gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Eine unverbindliche und individuelle Beratung ist Bestandteil aller unserer AVGS-Angebote.

Der AVGS ist eine Ermessungsleistung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf.

2. AVGS für private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV)

Mit dem AVGS haben Sie auch die Möglichkeit, einen Arbeitsvermittler – z.B. die TERTIA – mit Ihrer Vermittlung in Arbeit zu beauftragen. Dazu schließen Sie mit uns einen Vermittlungsvertrag, und wir suchen – kostenlos für Sie – den passenden Job. Wenn wir Sie erfolgreich vermittelt haben, „zahlen“ Sie mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Diesen Gutschein reichen wir dann bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ein, um eine Vermittlungsvergütung zu erhalten.

Sind Sie Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit, dann haben Sie Anspruch auf einen solchen Gutschein, wenn Sie in den letzten drei Monaten seit mindestens sechs Wochen arbeitslos sind und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt des Gutscheins für eine private Arbeitsvermittlung.

Einen AVGS können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. bei Ihrem Jobcenter beantragen.

Rechtsgrundlage: § 45 SGB III

Die TERTIA hat seit Mai 2012 AVGS-Produkte zertifizieren lassen und verfügt heute über 67 zertifizierte Produkte. Zertifiziert wurden größtenteils Maßnahmen im Einzelcoaching, aber auch Kleingruppen- und Gruppenmaßnahmen sowie Mischformen.

Unser Angebot erstreckt sich von Qualifizierungen im EDV-Bereich über Sprachcoachings bis hin zu Maßnahmen zur Vorbereitung auf betriebliche Umschulungen.

Zudem bieten wir Produkte speziell für Zuwanderer an, die einer ersten Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt dienen sowie den Erwerb und die Vertiefung berufsbezogener Sprachkenntnisse und die Verbesserung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen im Alltag zum Ziel haben.    

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kann Ihnen eine berufliche Weiterbildung über den Bildungsgutschein finanziert werden. Diesen Gutschein können Sie bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Die Weiterbildung ist für Sie dann kostenlos. Über die Ausgabe des Bildungsgutscheins entscheidet Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter. Bei Fragen zum Bildungsgutschein beraten wir Sie gern. Rechtsgrundlage: § 81ff SGB III Weitere Informationen zum Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit (externer Link)

Einige Weiterbildungen und Teilqualifizierungen bieten wir unter dem Namen „TOBi-Campus“ als live Onlineveranstaltungen mit Lernbetreuung an. Ihr:e TERTIA Fachdozent:in unterrichtet Sie live per Videokonferenz an Ihrem Lernort. Ihr Lernort kann grundsätzlich an jedem unserer TERTIA-Standorte in ganz Deutschland sein.

Wie ist der Unterricht gestaltet?

Ein Vollzeitkurs findet täglich von 8-16 Uhr statt. Während der Wissensvermittlung am Vormittag erhalten Sie Onlineunterricht durch Ihr:e Fachdozent:in. Am Nachmittag können Sie in Konsultationen mit den Fachdozent:innen offene Fragen zu den Inhalten klären und Aufgaben lösen. Anschließend bearbeiten Sie während der Wissensvertiefung Ihre täglichen Praxis- und Theorieübungen und festigen damit Ihr neugewonnenes Wissen.

Während der gesamten Zeit werden Sie von unseren TERTIA Bildungsbegleiter:innen an Ihrem Lernort unterstützt.

Es werden auch Weiterbildungen in Teilzeit angeboten. Welche das sind, erfahren Sie in den jeweiligen TOBi-Kursbeschreibungen auf unserer Homepage.

Einige Weiterbildungen bzw. Teilqualifizierungen beinhalten zudem eine Praxisphase in einem Betrieb.

Wie kann ich an einer TOBi-Weiterbildung teilnehmen?

Weiterbildungen und Teilqualifizierungen über den TOBi-Campus können – wie alle unsere Weiterbildungen – über den Bildungsgutschein gefördert werden. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie dazu gerne.

Kann ich an mehreren TOBi-Weiterbildungen teilnehmen?

Ja. Unsere TOBi-Weiterbildungen sind zeitlich so angelegt, dass Sie grundsätzlich mehrere TOBi-Weiterbildungen direkt hintereinander belegen können, ohne längere Wartezeiten dazwischen.

Gerne erstellen unsere Mitarbeiter:innen Ihnen nach persönlicher Beratung ein individuelles Angebot für eine solche Förderkette.

Was sind Teilqualifizierungen?

Teilqualifizierungen sind eine Alternative zu einer regulären Ausbildung oder Umschulung. Sie ermöglichen es Ihnen, einen Ausbildungsabschluss zu erwerben, ohne die komplette Ausbildung an einem Stück zu absolvieren. Dafür sind die Ausbildungsinhalte auf mehrere Abschnitte, die Teilqualifikationen (TQ) heißen, aufgeteilt.

Jede TQ schließt mit einer Prüfung ab, für welche Sie ein Zertifikat erhalten. Sie können an den einzelnen TQs eines Ausbildungsberufes hintereinander oder mit Pausen teilnehmen, die Reihenfolge ist dabei egal. Sie müssen nicht alle TQs abschließen, wenn Sie nur in bestimmten Bereichen qualifiziert werden wollen.

Kann ich dadurch einen Berufsabschluss erlangen?

Ja. Wenn Sie alle TQs einer Ausbildung abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Kammer (z.B. der IHK) eine Externenprüfung abzulegen. Ihr Abschluss ist dann gleichwertig mit dem, den Sie auch bei einer regulären Ausbildung oder Umschulung erhalten.

Ein Vorteil der Teilqualifizierung ist, dass Sie nach Abschluss einer einzigen TQ bereits als qualifiziert für diesen bestimmten Ausbildungsabschnitt gelten. Wenn Sie beispielsweise die TQ 1 „Kassieren“ des Ausbildungsberufes „Kauffrau:Kaufmann im Einzelhandel“ abschließen, haben Sie nach Abschluss der ersten TQ bereits nachgewiesene Kenntnisse in diesem Bereich und somit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere TQs abschließen wollen, können Sie sich jederzeit erneut dafür anmelden.

Wie läuft die Teilqualifizierung ab?

Im Rahmen unseres TOBi-Campus bieten wir Teilqualifizierungen an, die als live Online-Weiterbildungen durchgeführt werden (lesen Sie dazu: „Was ist der TOBi-Campus?“). Teilqualifizierungen über den TOBi-Campus sind Teil der MYTQ-Initiative.

An einigen Standorten werden Teilqualifizierungen auch rein als Präsenzunterricht angeboten.

Einige Weiterbildungen bieten wir in Zusammenarbeit mit dem IBB (Institut für berufliche Bildung) als hybride Veranstaltungen an.

Wie laufen viona-Weiterbildungen ab?

Die Wissensvermittlung findet vormittags an einem unserer Standorte als live Online-Unterricht statt. Darüber hinaus können Sie in Konsultationen die Unterrichtsinhalte besprechen und werden unseren Bildungsbegleiter:innen vor Ort bei der Organisation oder eventuellen Problemen unterstützt.

In den Räumen unserer Niederlassungen stehen Ihnen während der Weiterbildung Computer-Arbeitsplätze mit zwei Bildschirmen, den nötigen Programmen und Drucker zur Verfügung.

Sie können alle viona-Angebote der TERTIA unter diesem Link einsehen.

Ja. Auch ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder Bildungsgutschein können Sie an unseren Coachings und Weiterbildungen teilnehmen.

Für Beschäftige in Unternehmen ist eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz möglich.

Wir beraten Sie im Vorfeld über mögliche Förderungen und Finanzierungsoptionen.

Selbstverständlich können Sie an unseren Coachings und Weiterbildungen auch teilnehmen, wenn Sie als Privatperson oder Ihr Arbeitgeber für die Kosten aufkommen wollen. Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist Teil der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Durch das Gesetz soll Beschäftigten der Zugang zur beruflichen Weiterbildung erleichtert und diese finanziell gefördert werden.

Das zum 01.01.2019 verabschiedete Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte,

  • die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können,
  • in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder
  • die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Es sieht unter anderem die Förderung von beruflicher Weiterbildung vor, die grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße in Anspruch genommen werden kann.

Es können auch Qualifizierungen gefördert werden, die es der/dem Arbeitnehmer:in erlaubt, sich qualifikatorisch breiter und flexibler aufzustellen und ggfls. auch das Berufsfeld zu wechseln („Erweiterungsqualifizierungen“).

Die Förderung durch das QCG umfasst eine individuelle Qualifizierungsberatung, die Zahlung von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.

Die Zuschüsse sind abhängig von der Unternehmensgröße und setzen voraus, dass der Arbeitgeber seinen Anteil der Kosten übernimmt. 

Die TERTIA bietet über den TOBi-Campus Weiterbildungen an, die speziell an die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen angepasst sind – beispielsweise durch Unterricht außerhalb der Arbeitszeiten. Interessierte Unternehmen und Beschäftigte können sich gerne an uns wenden.

Wir beraten und unterstützen Sie beim Antragsverfahren und Abstimmungen mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMAS – Nationale Weiterbildungsstrategie und der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) – Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung (externe Links).

Wer als ausländischer Mitbürger in Deutschland leben möchte, sollte die deutsche Sprache beherrschen. Dies ist unabdingbar, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen zu können oder neue Menschen kennen zu lernen. Zudem vermittelt der Integrationskurs Informationen zu den Themen Geschichte, Kultur und Rechtsordnung.      

Welche Kosten fallen an?

Eine Unterrichtsstunde kostet 1,95 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 660 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.287 Euro. Spätaussiedler dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. 

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. 

Befreit werden können auch Teilnehmer, denen es besonders schwer fällt, den Kostenbeitrag zu zahlen. In diesen Fällen ist eine Einkommensprüfung erforderlich. 

Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung ist rückwirkend nicht möglich, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt.

Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen haben und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest des Integrationskurses erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurück erhalten.  

Welche Kurse gibt es?

In der Regel machen Zuwanderer einen allgemeinen Integrationskurs. 

Daneben gibt es Integrationskurse speziell für Frauen, Eltern und Jugendliche sowie für Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können (Alphabetisierungskurse). 

Es gibt auch Integrationskurse speziell für Teilnehmer, die langsamer lernen oder spezielle Probleme mit der deutschen Sprache haben (Förderkurs).

Für Teilnehmer, die schneller lernen können, weil sie zum Beispiel in der Schule schon andere Sprachen gelernt haben, gibt es Intensivkurse mit weniger Stunden.


Weitere Informationen zu Integrationskursen finden Sie auf der Webseite des BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (externer Link)