FAQ
Häufig gestellte Fragen
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) können Sie sich ganz individuell bei Ihrem Weg in Arbeit unterstützen lassen. Der AVGS kann vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt werden und deckt die gesamten Kosten eines Coachings oder der Vermittlung durch einen Dienstleister.
Unterstützung durch Coaching: Häufig wird der AVGS mit dem Ziel ausgegeben, Sie durch ein Coaching bei Ihrer Arbeitssuche zu unterstützen. Sie erhalten den Gutschein für zertifizierte Coachings und Beratungen oder Kurzqualifizierungen im Einzel- oder Gruppentraining. Sie können selbst einen zugelassenen Träger auswählen, der für Sie die entsprechende Leistung erbringt. TERTIA bietet eine Vielzahl an Coachings mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten an. Auf den Seiten unserer Standorte können Sie sich über diese Angebote informieren, wir beraten Sie aber gerne auch persönlich.
Einen AVGS können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. bei Ihrem Jobcenter beantragen. Einen Rechtsanspruch auf die Austeilung eines solchen Gutscheins haben Sie nicht.
Unterstützung durch Vermittlung: Ihr Jobcenter oder Ihre Arbeitsagentur kann Ihren AVGS auch mit dem Ziel ausgeben, dass Sie damit einen Arbeitsvermittler – z.B. die TERTIA – mit Ihrer Vermittlung in Arbeit beauftragen. Diese Form des Vermittlungsgutscheins gab es bereits vor der Einführung des AVGS am 1. April 2012: Er wurde früher auf der Basis von § 421g SGB III ausgegeben.
Um den Gutschein zu nutzen, schließen Sie mit uns einen Vermittlungsvertrag und wir suchen – kostenlos für Sie – den passenden Job. Wenn wir Sie erfolgreich vermittelt haben, „bezahlen“ Sie uns mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Sind Sie Kunde:in der Agentur für Arbeit, haben Sie Anspruch auf einen solchen Gutschein, wenn Sie in den letzten drei Monaten seit mindestens sechs Wochen arbeitslos gewesen sind. Haben Sie in diesem Zeitraum an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme teilgenommen, werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, die vor dieser Maßnahme lagen, angerechnet.
Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann Ihnen durch Ihr Jobcenter ein AVGS ausgestellt werden. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt des Gutscheins.
Rechtsgrundlage: § 45 SGB III
TERTIA verfügt über 38 zertifizierte AVGS-Produkte, darunter größtenteils Maßnahmen im Einzelcoaching, aber auch Kleingruppen- und Gruppenmaßnahmen sowie Mischformen.
Unser Angebot erstreckt sich von Qualifizierungen im EDV-Bereich über Sprachcoachings bis hin zu Maßnahmen zur Vorbereitung auf betriebliche Umschulungen.
Speziell für Zugewanderte bieten wir Einzel- und Gruppenangebote an, die einer ersten Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt dienen sollen. Diese haben zudem den Erwerb und die Vertiefung berufsbezogener Sprachkenntnisse sowie die Verbesserung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen im Alltag zum Ziel.
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kann Ihnen eine berufliche Weiterbildung über den Bildungsgutschein finanziert werden. Diesen Gutschein können Sie bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Die Weiterbildung ist für Sie dann kostenlos.
TERTIA bietet eine Vielzahl an zertifizierten beruflichen Weiterbildungen an. Diese finden überwiegend über unseren TOBi-Campus statt und sind somit an jedem TERTIA-Standort verfügbar. Teil dieses Angebots sind auch unsere MYTQ-Teilqualifizierungen.
Über die Ausgabe des Bildungsgutscheins entscheidet Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter. Bei Fragen zum Bildungsgutschein beraten wir Sie gern.
Rechtsgrundlage: § 81ff SGB III
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit (externer Link)
Der TOBi-Campus umfasst unser Angebot an online Weiterbildungen und MYTQ Teilqualifizierungen. Alle Angebote sind nach AZAV zertifiziert und lassen sich über den Bildungsgutschein finanzieren.
Die Teilnahme an Angeboten des TOBi-Campus erfolgt in der Regel an unseren Standorte. Hier werden Sie von unseren TOBi-Bildungsbegleiter:innen unterstützt und beraten. Außerdem können sie die technische Ausstattung wie Computer, Headset, Kamera und Drucker vor Ort nutzen und haben einen ruhigen Ort, an dem sie sich ganz auf Ihre Weiterbildung konzentrieren können.
Die TOBi-Weiterbildungen und MYTQ Teilqualifizierungen werden online per Videokonferenz übertragen. Sie treffen sich mit unseren TERTIA Fachdozent:innen und anderen Teilnehmenden für den Unterricht in einem digitalen Raum und lernen gemeinsam. Die Teilnahme an unseren Standorten wird empfohlen, ist aber unter besonderen Umständen auch von zu Hause aus möglich.
Wie ist der Unterricht gestaltet?
Ein Vollzeitkurs findet täglich von 8-16 Uhr statt. Während der Wissensvermittlung am Vormittag erhalten Sie Onlineunterricht durch Ihr:e Fachdozent:in. Am Nachmittag können Sie in Konsultationen mit den Fachdozent:innen offene Fragen zu den Inhalten klären und gestellte Aufgaben bearbeiten. Anschließend bearbeiten Sie während der Wissensvertiefung Ihre täglichen Praxis- und Theorieübungen und festigen damit Ihr neu gewonnenes Wissen.
Während der gesamten Zeit werden Sie von unseren TERTIA Bildungsbegleiter:innen an Ihrem Lernort unterstützt.
Es werden auch Weiterbildungen in flexibler Teilzeit angeboten. Hier ist ein Start um 8 Uhr oder 8:45 Uhr möglich und geht über sechs Stunden. Welche Kurse ein Teilzeitmodell anbieten, erfahren Sie in den jeweiligen TOBi-Kursbeschreibungen auf unserer Homepage.
Einige Weiterbildungen und alle MYTQ Teilqualifizierungen beinhalten zudem eine Praxisphase in einem Betrieb.
Wie kann ich an einer TOBi-Weiterbildung teilnehmen?
Weiterbildungen und MYTQ Teilqualifizierungen über den TOBi-Campus können – wie alle unsere Weiterbildungen – über den Bildungsgutschein gefördert werden. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie dazu gerne.
Kann ich an mehreren TOBi-Weiterbildungen teilnehmen?
Ja. Unsere TOBi-Weiterbildungen und MYTQ Teilqualifizierungen sind zeitlich so angelegt, dass Sie grundsätzlich mehrere direkt hintereinander belegen können, ohne längere Wartezeiten dazwischen.
Gerne erstellen unsere Mitarbeiter:innen Ihnen nach persönlicher Beratung ein individuelles Angebot für eine solche Förderkette.
Teilqualifizierungen (TQ) sind Einheiten einer Berufsausbildung. Diese Einheiten werden von uns als Module angeboten, wobei eine vollständige Teilqualifizierungsmaßnahme aus fünf bis acht solcher TQ-Module besteht. Die Module können einzeln, in jeder Reihenfolge und mit Pausen dazwischen belegt werden und beinhalten jeweils eine Praxisphase, die mindestens ein Viertel der gesamten Laufzeit ausmacht.
Am Ende jedes Moduls findet eine Kompetenzfeststellung statt, für deren erfolgreichen Abschluss Sie ein Zertifikat von uns erhalten. Damit können Sie jederzeit nachweisen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Sie in der Teilqualifizierung erworben haben.
Nach Abschluss aller Module einer Teilqualifizierungsmaßnahme können Sie die Zulassung zu einer Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen um den entsprechenden Berufsabschluss zu erwerben.
TERTIA ist Mitglied der MY•TQ Initiative des Bildungsverband e.V. (BBB). Die MY•TQ Teilqualifizierungen sind bei allen Mitgliedern dieser Initiative einheitlich gestaltet. Bei jedem Träger haben Sie standortübergreifend pro TQ-Modul die gleichen Inhalte sowie eine einheitliche Dauer, Struktur und Abfolge. Wir haben uns außerdem auf zeitgleiche Starttermine verständigt, sodass Sie nach Abschluss eines Moduls direkt in das nächste starten können – selbst bei Umzug oder Trägerwechsel.
Teilqualifizierungen richten sich ausdrücklich an erwachsene Personen über 25 Jahre, für die weder eine reguläre Berufsausbildung noch eine Umschulung in Frage kommt.
MY•TQ Teilqualifizierungen werden ausschließlich über unseren TOBi-Campus angeboten. An einigen Standorten bieten wir noch einzelne Teilqualifikationen im Präsenzunterricht an, welche jedoch nicht Teil der MY•TQ-Initiative sind.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist Teil der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Durch das Gesetz soll Beschäftigten der Zugang zur beruflichen Weiterbildung erleichtert und diese finanziell gefördert werden.
Das zum 01.01.2019 verabschiedete Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte,
- die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können,
- in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder
- die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.
Es sieht unter anderem die Förderung von beruflicher Weiterbildung vor, die grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße in Anspruch genommen werden kann.
Es können auch Qualifizierungen gefördert werden, die es der/dem Arbeitnehmer:in erlaubt, sich qualifikatorisch breiter und flexibler aufzustellen und ggfls. auch das Berufsfeld zu wechseln („Erweiterungsqualifizierungen“).
Die Förderung durch das QCG umfasst eine individuelle Qualifizierungsberatung, die Zahlung von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Die Zuschüsse sind abhängig von der Unternehmensgröße und setzen voraus, dass der Arbeitgeber seinen Anteil der Kosten übernimmt.
Die TERTIA bietet über den TOBi-Campus Weiterbildungen an, die speziell an die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen angepasst sind – beispielsweise durch Unterricht außerhalb der Arbeitszeiten. Interessierte Unternehmen und Beschäftigte können sich gerne an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Sie beim Antragsverfahren und Abstimmungen mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMAS – Nationale Weiterbildungsstrategie und der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) – Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung (externe Links).
Der Integrationskurs richtet sich an Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind und besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs lernen Sie die Deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Regerenzrahmens. Dies ist wichtig, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen zu können oder neue Menschen kennen zu lernen. Im Orientierungskurs erhalten Sie Informationen zu den Themen Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland.
Welche Kosten fallen an?
Eine Unterrichtsstunde kostet 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro. Spätaussiedler dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen.
Empfänger:innen von Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
Befreit werden können auch Teilnehmende, denen es besonders schwer fällt, den Kostenbeitrag zu zahlen. In diesen Fällen ist eine Einkommensprüfung erforderlich.
Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung ist rückwirkend nicht möglich, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt.
Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen haben und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest des Integrationskurses erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurück erhalten.
Welche Kurse gibt es?
In der Regel machen Zugewanderte einen allgemeinen Integrationskurs.
Daneben gibt es Integrationskurse speziell für Frauen, Eltern und Jugendliche sowie für Zugewanderte, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können (Alphabetisierungskurse).
Es gibt auch Integrationskurse speziell für Teilnehmende, die langsamer lernen oder spezielle Probleme mit der deutschen Sprache haben (Förderkurs).
Für Teilnehmende, die schneller lernen können, weil sie zum Beispiel in der Schule schon andere Sprachen gelernt haben, gibt es Intensivkurse mit weniger Stunden.
Weitere Informationen zu Integrationskursen finden Sie auf der Webseite des BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (externer Link)