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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Seit dem 1. April 2012 gibt es neue gesetzliche Regelungen, die es Ihnen ermöglichen, sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) ganz individuell bei Ihrem Weg in Arbeit unterstützen zu lassen.

Mit dem AVGS haben Sie zum Einen die Möglichkeit, einen Arbeitsvermittler – z.B. die TERTIA – mit Ihrer Vermittlung in Arbeit beauftragen. Diesen Gutschein gab es bereits vor dem 1. April 2012: Er wurde früher auf der Basis von § 421g SGB III ausgegeben.

Dazu schließen Sie mit uns einen Vermittlungsvertrag, und wir suchen – kostenlos für Sie – den passenden Job. Wenn wir Sie erfolgreich vermittelt haben, zahlen Sie mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, den wir bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einlösen.

Wenn Sie Kunde der Agentur für Arbeit sind, haben Sie Anspruch auf einen solchen Gutschein, wenn Sie in den letzten drei Monaten seit mindestens sechs Wochen arbeitslos sind. Haben Sie in diesem Zeitraum an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme teilgenommen, werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, die vor dieser Maßnahme lagen, angerechnet.

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, kann Ihnen durch Ihr Jobcenter ein AVGS ausgestellt werden. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt des Gutscheins.

Neu ist seit dem 1. April 2012, dass Sie einen AVGS nutzen können, um sich optimal auf eine Arbeitsaufnahme vorzubereiten. Das funktioniert ähnlich wie beim Bildungsgutschein: Sie erhalten einen Gutschein für zertifizierte Coachings, Beratungen oder Kurzqualifizierungen im Einzel- oder Gruppentraining und können selbst einen zugelassenen Träger auswählen, der für Sie die entsprechende Leistung erbringt.

Einen AVGS können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. bei Ihrem Jobcenter beantragen.

Rechtsgrundlage: § 45 SGB III

Die TERTIA hat seit Mai 2012 AVGS-Produkte zertifizieren lassen und verfügt heute über 67 zertifizierte Produkte. Zertifiziert wurden größtenteils Maßnahmen im Einzelcoaching, aber auch Kleingruppen- und Gruppenmaßnahmen sowie Mischformen.

Unser Angebot erstreckt sich von Qualifizierungen im EDV-Bereich über Sprachcoachings bis hin zu Maßnahmen zur Vorbereitung auf betriebliche Umschulungen.

Zudem bieten wir Produkte speziell für Zuwanderer an, die einer ersten Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt dienen sowie den Erwerb und die Vertiefung berufsbezogener Sprachkenntnisse und die Verbesserung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen im Alltag zum Ziel haben.    

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kann Ihnen eine berufliche Weiterbildung über den Bildungsgutschein finanziert werden. Diesen Gutschein können Sie bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Die Weiterbildung ist für Sie dann kostenlos. Über die Ausgabe des Bildungsgutscheins entscheidet Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter. Bei Fragen zum Bildungsgutschein beraten wir Sie gern.

Rechtsgrundlage: § 81ff SGB III

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit (externer Link)

Einige Weiterbildungen und Teilqualifizierungen bieten wir unter dem Namen „TOBi-Campus“ als live Onlineveranstaltungen mit Lernbetreuung an. Ihr:e TERTIA Fachdozent:in unterrichtet Sie live per Videokonferenz an Ihrem Lernort. Ihr Lernort kann grundsätzlich an jedem unserer TERTIA-Standorte in ganz Deutschland sein.

Wie ist der Unterricht gestaltet?

Ein Vollzeitkurs findet täglich von 8-16 Uhr statt. Während der Wissensvermittlung am Vormittag erhalten Sie Onlineunterricht durch Ihr:e Fachdozent:in. Am Nachmittag können Sie in Konsultationen mit den Fachdozent:innen offene Fragen zu den Inhalten klären und Aufgaben lösen. Anschließend bearbeiten Sie während der Wissensvertiefung Ihre täglichen Praxis- und Theorieübungen und festigen damit Ihr neugewonnenes Wissen.

Während der gesamten Zeit werden Sie von unseren TERTIA Bildungsbegleiter:innen an Ihrem Lernort unterstützt.

Es werden auch Weiterbildungen in Teilzeit angeboten. Welche das sind, erfahren Sie in den jeweiligen TOBi-Kursbeschreibungen auf unserer Homepage.

Einige Weiterbildungen bzw. Teilqualifizierungen beinhalten zudem eine Praxisphase in einem Betrieb.

Wie kann ich an einer TOBi-Weiterbildung teilnehmen?

Weiterbildungen und Teilqualifizierungen über den TOBi-Campus können – wie alle unsere Weiterbildungen – über den Bildungsgutschein gefördert werden. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie dazu gerne.

Kann ich an mehreren TOBi-Weiterbildungen teilnehmen?

Ja. Unsere TOBi-Weiterbildungen sind zeitlich so angelegt, dass Sie grundsätzlich mehrere TOBi-Weiterbildungen direkt hintereinander belegen können, ohne längere Wartezeiten dazwischen.

Gerne erstellen unsere Mitarbeiter:innen Ihnen nach persönlicher Beratung ein individuelles Angebot für eine solche Förderkette.

Teilqualifizierungen ermöglichen es Ihnen, einen Ausbildungsabschluss zu erwerben, ohne die komplette Ausbildung an einem Stück zu absolvieren. Dafür ist die Ausbildung in mehrere Abschnitte, die Teilqualifikationen oder abgekürzt TQs heißen, unterteilt. Jede TQ schließt mit einer Prüfung ab, für welche Sie ein Zertifikat erhalten. Sie können an den einzelnen TQs eines Ausbildungsberufes hintereinander oder mit Pausen teilnehmen, die Reihenfolge ist dabei egal. Sie müssen auch nicht alle TQs abschließen, wenn Sie nur in bestimmten Bereichen qualifiziert werden wollen.

Ein Vorteil der Teilqualifizierung ist, dass Sie nach Abschluss einer einzigen TQ bereits als qualifiziert für diesen bestimmten Ausbildungsabschnitt gelten. Wenn Sie beispielsweise die TQ 1 „Kassieren“ des Ausbildungsberufes „Kauffrau:Kaufmann im Einzelhandel“ abschließen, haben Sie nach Abschluss der ersten TQ bereits nachgewiesene Kenntnisse in diesem Bereich und somit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere TQs abschließen wollen, können Sie sich jederzeit erneut dafür anmelden.

Sobald Sie alle Module einer Teilqualifizierung abgeschlossen haben, können Sie mit Ihren Zertifikaten einen Antrag auf Zulassung zu einer Externenprüfung vor der zuständigen Kammer (z.B. IHK) stellen.

Wir bieten Teilqualifikationen im Präsenzunterricht an einigen Standorten an. Ob in Ihrer Nähe welche angeboten werden, erfahren Sie über die jeweilige Standortseite auf dieser Website (nutzen Sie dazu gerne die Standortsuche „TERTIA in Ihrer Nähe“).

Im Rahmen unseres TOBi-Campus bieten wir auch standortübergreifend Teilqualifizierungen an, die als live Online-Weiterbildungen durchgeführt werden (lesen Sie dazu: „Was ist der TOBi-Campus?“).

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist Teil der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Durch das Gesetz soll Beschäftigten der Zugang zur beruflichen Weiterbildung erleichtert und diese finanziell gefördert werden.

Das zum 01.01.2019 verabschiedete Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte,

  • die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können,
  • in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder
  • die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Es sieht unter anderem die Förderung von beruflicher Weiterbildung vor, die grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße in Anspruch genommen werden kann.

Es können auch Qualifizierungen gefördert werden, die es der/dem Arbeitnehmer:in erlaubt, sich qualifikatorisch breiter und flexibler aufzustellen und ggfls. auch das Berufsfeld zu wechseln („Erweiterungsqualifizierungen“).

Die Förderung durch das QCG umfasst eine individuelle Qualifizierungsberatung, die Zahlung von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Die Zuschüsse sind abhängig von der Unternehmensgröße und setzen voraus, dass der Arbeitgeber seinen Anteil der Kosten übernimmt. 

Die TERTIA bietet über den TOBi-Campus Weiterbildungen an, die speziell an die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen angepasst sind – beispielsweise durch Unterricht außerhalb der Arbeitszeiten. Interessierte Unternehmen und Beschäftigte können sich gerne an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Sie beim Antragsverfahren und Abstimmungen mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMAS – Nationale Weiterbildungsstrategie und der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) – Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung (externe Links).

Wer als ausländischer Mitbürger in Deutschland leben möchte, sollte die deutsche Sprache beherrschen. Dies ist unabdingbar, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen zu können oder neue Menschen kennen zu lernen. Zudem vermittelt der Integrationskurs Informationen zu den Themen Geschichte, Kultur und Rechtsordnung.      

Welche Kosten fallen an?

Eine Unterrichtsstunde kostet 1,95 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 660 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.287 Euro. Spätaussiedler dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. 

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. 

Befreit werden können auch Teilnehmer, denen es besonders schwer fällt, den Kostenbeitrag zu zahlen. In diesen Fällen ist eine Einkommensprüfung erforderlich. 

Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung ist rückwirkend nicht möglich, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt.

Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen haben und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest des Integrationskurses erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurück erhalten.  

Welche Kurse gibt es?

In der Regel machen Zuwanderer einen allgemeinen Integrationskurs. 

Daneben gibt es Integrationskurse speziell für Frauen, Eltern und Jugendliche sowie für Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können (Alphabetisierungskurse). 

Es gibt auch Integrationskurse speziell für Teilnehmer, die langsamer lernen oder spezielle Probleme mit der deutschen Sprache haben (Förderkurs).

Für Teilnehmer, die schneller lernen können, weil sie zum Beispiel in der Schule schon andere Sprachen gelernt haben, gibt es Intensivkurse mit weniger Stunden.


Weitere Informationen zu Integrationskursen finden Sie auf der Webseite des BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (externer Link)