Durch das Teilhabechancengesetz sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Sie erhalten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) parallel zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis.