LOGO TERTIA_neu

GbB Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – Märkischer Kreis

Durch das Teilhabechancengesetz sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Sie erhalten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) parallel zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis.

Weitere Beiträge: